Vignette Österreich12. Juni 2025
Digitale Vignette 2025 – was hat sich geändert?
Ab 2025 gelten neue Regelungen für die digitale Vignette in Österreich. Wir erklären, was Autofahrer jetzt wissen müssen.

mautzone ist ein unabhängiges Informationsblog rund um Mautpflicht, Vignetten und Straßengebühren in Deutschland und Österreich.
Wir erklären, wer zahlen muss, wie viel es kostet, welche Fahrzeuge betroffen sind und worauf Reisende achten sollten – klar, präzise und ohne Behördendeutsch.
In Deutschland gilt seit 2005 eine streckenbezogene LKW-Maut auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen – berechnet nach Achsenzahl, Emissionsklasse und gefahrener Strecke. Für PKW und Motorräder ist die Nutzung der Autobahnen hingegen weiterhin kostenlos. Die geplante PKW-Maut wurde vom Europäischen Gerichtshof 2019 für rechtswidrig erklärt und trat nie in Kraft. Wer also mit dem Auto durch Deutschland reist, muss keine Straßengebühren einkalkulieren – anders als in den meisten Nachbarländern.
Gültig ab
7,5 t
zulässiges Gesamtgewicht
Netz
51.000+
km mautpflichtige Strecken
PKW-Maut
Nein
kostenfrei für Privatreisende

Stand: 2024 · Quellen: Bundeszentralamt für Steuern, Toll Collect GmbH
In Österreich gilt auf Autobahnen und Schnellstraßen eine generelle Vignettenpflicht. Wer ohne gültige Vignette fährt, riskiert eine Strafe von bis zu € 300. Die digitale Vignette wird beim Kauf automatisch auf das Kennzeichen registriert – kein Aufkleber mehr nötig. Zusätzlich zur Grundvignette fallen auf bestimmten Hochleistungsstrecken Sondermauten an, etwa am Brenner oder am Arlberg.
Betreiber
ASFINAG – Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG
10-Tages-Vignette
€ 9,90
Ideal für kurzfristige Durchreisen
2-Monats-Vignette
€ 29,00
Für Sommerurlauber und längere Aufenthalte
Jahresvignette
€ 103,80
Für Vielfahrer – gültig 14 Monate (1. Dez. – 31. Jan.)
Brennerautobahn (A13)
Innsbruck – Brenner
Arlberg Straßentunnel (S16)
St. Jakob – Langen
Karawankentunnel (A11)
Staatsgrenze A / SLO
Tauernautobahn (A10)
Tunnel Katschberg
* Preise Stand 2024. Änderungen vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.
Neues aus der Welt der Maut, Vignetten und Fahrvorschriften – kompakt erklärt.
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Nein – für PKW-Fahrer ist die Nutzung der deutschen Autobahnen und Bundesstraßen grundsätzlich kostenfrei. Eine Straßenmaut für Personenkraftwagen existiert in Deutschland nicht. Lediglich bestimmte Tunnel und Brücken (z. B. der Warnow-Tunnel in Rostock oder der Herrentunnel in Lübeck) erheben eine Sondermaut. Für Lkw ab 7,5 t gilt dagegen seit 2005 eine streckenbezogene Mautpflicht auf Autobahnen und seit 2018 auch auf Bundesstraßen, die über das Toll-Collect-System abgerechnet wird.
Die österreichische Autobahnvignette erhalten Sie an zahlreichen Verkaufsstellen: ÖAMTC- und ARBÖ-Stützpunkten, österreichischen Tankstellen und Autobahn-Raststätten, Tabak-Trafiken sowie in vielen deutschen und tschechischen Grenzregionen. Bequemer geht es digital: Unter asfinag.at können Sie die Digitale Vignette kaufen, die direkt auf Ihr Kennzeichen registriert wird – ohne Pickerl-Kleben. Die Jahresvignette gilt von Dezember des Vorjahres bis Januar des Folgejahres; daneben gibt es 10-Tages- und 2-Monats-Vignetten.
Wer in Österreich ohne gültige Vignette auf der Autobahn erwischt wird, riskiert eine Strafe: Mautpreller zahlen eine Ersatzmaut von 240 Euro, die vor Ort sofort beglichen werden kann. Wird die Zahlung verweigert, droht ein Verwaltungsstrafverfahren mit Bußgeldern bis zu 3.000 Euro. Kontrollen erfolgen stationär an Mautstellen sowie durch mobile ASFiNAG-Kontrollfahrzeuge, die Kennzeichen automatisch erfassen. Auch die digitale Vignette lässt sich schnell per Kennzeichen überprüfen – eine Nicht-Registrierung wird ebenso geahndet.
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