Geschichte der Maut in Deutschland
Die Geschichte der Straßenbenutzungsgebühren in Deutschland reicht weit zurück: Schon im Mittelalter wurden auf wichtigen Handelswegen Zölle erhoben, die den Unterhalt von Brücken und Straßen finanzieren sollten. Mit dem Aufkommen des Automobils im frühen 20. Jahrhundert entbrannte die Diskussion um eine moderne Kraftfahrzeugmaut neu – blieb jedoch für Jahrzehnte ohne Ergebnis.
Der entscheidende Wendepunkt kam mit der deutschen Wiedervereinigung und dem rasanten Anstieg des Güterverkehrs in den 1990er Jahren. Immer schwerere LKW belasteten das Fernstraßennetz erheblich, während ihre Beiträge zur Straßenfinanzierung als unzureichend galten. Der Gesetzgeber reagierte mit dem Autobahnbenutzungsgebührengesetz (ABMG), das 1994 verabschiedet wurde.
Ursprünglich war eine flächendeckende Einführung für das Jahr 2003 geplant, doch das von Toll Collect betriebene System musste wegen technischer und vertraglicher Schwierigkeiten mehrfach verschoben werden. Erst am 1. Januar 2005 startete die elektronische LKW-Maut auf deutschen Autobahnen offiziell – damals als eines der modernsten Systeme seiner Art weltweit.
In den Folgejahren wurde das Streckennetz schrittweise auf Bundesstraßen ausgedehnt: Ab 2012 galten Abschnitte mit mehr als vier Fahrstreifen, ab 2015 alle Bundesstraßen. Seit Juli 2018 ist die Maut auf dem gesamten Bundesstraßennetz mit über 52.000 Kilometern Gesamtlänge verpflichtend. Mit dem Übergang von Toll Collect zu einer staatlich kontrollierten Struktur unter der Autobahn GmbH des Bundes wurde das System ab 2021 weiter professionalisiert.
LKW-Maut: Wie funktioniert das System?
Die deutsche LKW-Maut basiert auf einem fahrleistungsabhängigen Prinzip: Bezahlt wird nicht pauschal, sondern genau für die tatsächlich gefahrenen Kilometer auf mautpflichtigen Strecken. Das System ist satellitengestützt und wird über das Unternehmen Toll Collect GmbH betrieben, das seit 2018 vollständig im Bundeseigentum ist.
Pflicht zur Einbuchung: Jedes mautpflichtige Fahrzeug – also Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen – muss vor Fahrtantritt auf mautpflichtigen Strecken eingebucht sein.
Drei Einbuchungswege stehen zur Verfügung:
On-Board-Unit (OBU)
Fahrzeuggebundenes Gerät, das die Route per GPS automatisch erfasst und abrechnet.
Interneteinbuchung
Bequeme Online-Anmeldung über das Toll-Collect-Portal vor der Fahrt.
Manuelle Einbuchungsterminals
Über 3.000 Terminals an Tankstellen und Raststätten in Deutschland und benachbarten Ländern.
Zur Kontrolle sind am Straßennetz zahlreiche stationäre Mautbrücken und mobile Kontrollkolonnen im Einsatz. Das System gleicht Kennzeichen und OBU-Daten ab und kann Verstöße automatisch erfassen. Die Abrechnung erfolgt entweder über ein Guthaben-Konto (Prepaid) oder monatlich per Lastschrift (Postpaid).
Mautsätze und Fahrzeugklassen
Die Höhe der LKW-Maut wird aus mehreren Komponenten berechnet: Infrastrukturkosten, Luftverschmutzungskosten und – seit Dezember 2023 – einem CO₂-Aufschlag. Die genauen Sätze richten sich nach der Anzahl der Achsen und der Schadstoffklasse (EURO-Norm) des Fahrzeugs. Nachfolgend eine Übersicht der aktuellen Mautsätze (Stand: 2024):
| Fahrzeugklasse / Achsen | EURO 6 / EEV | EURO 5 | EURO 4 | EURO 0–3 |
|---|---|---|---|---|
| 2 Achsen (≥ 7,5 t) | 0,187 € | 0,214 € | 0,243 € | 0,289 € |
| 3 Achsen | 0,221 € | 0,252 € | 0,283 € | 0,331 € |
| 4 Achsen | 0,256 € | 0,289 € | 0,323 € | 0,374 € |
| 5 Achsen | 0,274 € | 0,309 € | 0,346 € | 0,399 € |
| 6+ Achsen | 0,295 € | 0,332 € | 0,371 € | 0,427 € |
| Elektrisch / Wasserstoff (alle Achsen) | 0,000 € | – | – | – |
* Alle Angaben in Euro pro gefahrenen Kilometer (netto, ohne MwSt.). Die genannten Sätze beinhalten die Infrastruktur-, Luft- und CO₂-Kostenkomponente gemäß der aktuellen Mautgesetzgebung (BFStrMG). Änderungen vorbehalten. Quelle: Toll Collect / Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
Neben der Achsanzahl und Schadstoffklasse spielt seit Dezember 2023 der neue CO₂-Differenzierungsaufschlag eine zentrale Rolle. Dieser ersetzt den bisherigen Lärmkostenanteil teilweise und berechnet sich nach dem spezifischen CO₂-Ausstoß des Fahrzeugtyps. Fahrzeuge mit alternativen Antrieben (Elektro, Wasserstoff) sind bis Ende 2025 vollständig mautbefreit.
PKW und Motorräder: Aktuell keine allgemeine Mautpflicht
Wichtiger Hinweis
In Deutschland besteht für PKW, Motorräder und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht keine Mautpflicht auf Autobahnen oder Bundesstraßen. Die Nutzung ist für diese Fahrzeuge kostenfrei.
Der Versuch, eine allgemeine PKW-Maut einzuführen, scheiterte spektakulär: Das Infrastrukturabgabengesetz (InfrAG) der damaligen Bundesregierung wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Juni 2019 für unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt. Kern des Problems war die geplante Kfz-Steuererstattung für inländische Halter, die ausländische Fahrer faktisch diskriminiert hätte.
Seitdem sind keine neuen Gesetzgebungsverfahren zur allgemeinen PKW-Maut auf nationaler Ebene eingeleitet worden. Die politische Debatte ist jedoch nicht abgeschlossen – insbesondere im Kontext der Digitalisierung des Verkehrs und des Rückgangs der Mineralölsteuereinnahmen durch Elektrofahrzeuge wird das Thema regelmäßig neu diskutiert.
Wohnmobile: Auch Wohnmobile bis 3,5 t Gesamtgewicht sind mautfrei. Schwerere Reisemobile (über 7,5 t) unterliegen dagegen der LKW-Maut. Fahrzeuge zwischen 3,5 t und 7,5 t befinden sich in einer Grauzone, die sich an der Schadstoffklasse und der konkreten Fahrzeugzulassung orientiert.
Ausnahmen und Sonderfälle
Obwohl Deutschland keine flächendeckende PKW-Maut kennt, gibt es einige gesondert gebührenpflichtige Infrastrukturbauwerke, deren Nutzung für alle Fahrzeugklassen kostenpflichtig ist. Diese werden meist privat oder als öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) betrieben.
Herrentunnel Lübeck
Maut ca. 3,00 € für PKW (4-spuriger Tunnel unter der Trave)
Warnowquerung Rostock
Tunnel unter der Warnow, ca. 3,50 € für PKW
Rügenbrücke / Rügen-Querung
Kostenloser Übergang (staatlich finanziert) – keine Maut
Fehmarnbelt-Tunnel (geplant)
Gebührenpflichtiger Tunnel zwischen Deutschland und Dänemark, Eröffnung voraussichtlich 2029
Alpentransit-Übergänge
An einigen Grenzübergängen zu Österreich und der Schweiz gelten die jeweiligen Vignettenpflichten des Nachbarlandes
Bundesstraßen ohne Maut
Alle Bundesstraßen unter 7,5 t sind für PKW weiterhin vollständig gebührenfrei
Für LKW gilt: Bestimmte Fahrzeugkategorien sind von der Mautpflicht ausgenommen, darunter Fahrzeuge der Bundeswehr und anderer Behörden, Fahrzeuge des Katastrophenschutzes sowie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Auch reine Baustellenfahrzeuge, die die Autobahn nur für kurze Abschnitte befahren, können unter Umständen befreit sein.
Bußgelder bei Nichtzahlung
Wer mautpflichtige Strecken ohne gültige Einbuchung befährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG). Die zuständige Behörde ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), das mit mobilen und stationären Kontrolleinheiten des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) zusammenarbeitet.
Bußgeldübersicht (LKW-Maut, Stand 2024)
Bei erheblichem Verdacht auf Mautbetrug können Kontrollbeamte das Fahrzeug sofort anhalten und sicherstellen. Ausländische Fahrzeuge müssen häufig eine Sicherheitsleistung direkt vor Ort hinterlegen, bevor die Weiterfahrt gestattet wird. Die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden gegenüber ausländischen Haltern erfolgt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten.
Tipp für Transportunternehmen
Führen Sie für jeden Fahreinsatz Belege über die erfolgte Einbuchung mit. Einbuchungsbestätigungen sollten mindestens 6 Monate aufbewahrt werden. Bei Problemen mit der OBU empfiehlt sich die sofortige Einbuchung über ein Maut-Terminal, bevor die Fahrt fortgesetzt wird.



